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4. August 2006 um 14:21 Uhr
#67235
Mitglied
Hallo Daniela!
Ich habe ebenfalls einen Klienten, dessen Dienstnehmer seit heuer dem BAGS unterliegen.
Ich möchte dir zur Umrechnung empfehlen, einen aktuellen BAGS-Kollektivvertrag (falls du noch keinen hast) zuzulegen. Im § 41 findest du genau die Übergangsbestimmungen hinsichtlich Arbeitszeit und Entgelt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Falls nicht, dann bitte melden.
Liebe Grüße
Wolfi