Antwort auf: Verbesserungsvorschlag

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#67094
Clara
Teilnehmer

Hallo,
nach § 67 Abs. 7 EStG ist für die Steuerbegünstigung bei Verbesserungsvorschlägen als Grundlage eine lohngestaltende Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 EStG notwendig.
Eine lohngestaltende Vorschrift nach § 68 Abs. 5 Z 7 EStG liegt vor, wenn die Leistung INNERBETRIEBLICH FÜR ALLE ARBEITNEHMER ODER BESTIMMTE GRUPPEN VON ARBEITNEHMERN gewährt wird.
Daraus würde ich nicht das Erfordernis einer Betriebsvereinbarung ableiten. Denn anders als zum Beispiel in § 68 Abs. 5 Z 6 EStG (wo ausdrücklich von Betriebsvereinbarungen die Rede ist), ist § 68 Abs. 5 Z 7 EStG neutral formuliert und setzt keine bestimmte Regelungsgrundlage voraus.
Eine innerbetrieblich bekannt gegebene Regelung (z.B. vom Arbeitgeber verfasste und an die Arbeitnehmerschaft mitgeteilte Richtlinie o.ä.) müsste daher meiner Ansicht nach ausreichen.
Literatur habe ich zu diesem Thema allerdings keine gefunden.

Schöne Grüße,
Clara