Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?

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#66959
Clara
Teilnehmer

Hallo,

was meint ihr zu folgendem Fall, der mich gerade beschäftigt:

Ein Handelsangestellter hat bereits die UB im Mai voll erhalten hat, und wird nun voraussichtlich per Ende August ausscheiden. Er soll nämlich seitens der Firma gekündigt werden.
Soweit ich den Handelsangestellten-KV richtig deute, darf man die UB nicht rückverrechnen (weil AG-Kündigung).
Damit verbleibt dem AN die volle UB.
Jetzt wird, da noch sehr viel Urlaub offen ist, eine Urlaubsersatzleistung anfallen.

Muss ich die UB jetzt in die Urlaubsersatzleistung reinrechnen?
Oder kann ich nicht argumentieren, dass der AN für den Zeitraum der Urlaubsersatzleistung die UB ja im Prinzip ohnehin schon dadurch erhält, dass ich sie nicht zurückverrechnen darf???

LG,
Clara