Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit dreijähriger Geltungsdauer

Eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ ist grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten auszustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine dreijährige Geltungsdauer möglich. Dies erfordert unter anderem eine durchgehende rechtmäßige Niederlassung im Bundesgebiet in den letzten zwei Jahren. Eine rechtmäßige Niederlassung liegt dabei auch bei einem Aufenthalt aufgrund einer „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs 1 AsylG vor (VwGH 12. 12. 2024, Ro 2021/22/0005; 14.2.2025, Ra 2024/22/0033).

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#266 – Nathalie Alon und Patrick Göschl – 1,5 Jahre Whistleblowing

Nach eineinhalb Jahren HSchG in Österreich ist es Zeit ein Fazit zu ziehen. Was hat das Gesetz bewirkt? Wie gehen Unternehmen damit um? Und vor allem: Welche Probleme sind in der Praxis aufgetreten und warum gibt es in Österreich keine so großen Whistleblowing-Causen wie in den USA? Das und vieles mehr diskutieren Nathalie Alon, Patrick Göschl und Patrick Stummer. Bleibt nur die Frage: Tickt Österreich im Hinblick auf Whistlebowing anders als die USA?

Alles in allem sind Trinkgelder im „gewöhnlichen“ Rahmen im Hotel- und Gastgewerbe weiterhin steuerfrei. (Bild: © iStock/Richard Villalonundefined undefined)
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Steuerfreiheit von Trinkgeldern?

Das BFG hat in seinem Erkenntnis vom 10.1.2025, RV/1100318/2020, Trinkgelder, deren Annahme leicht feststellbar war, im Ausmaß von ca 25 % der monatlichen Bruttobezüge des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterworfen. Dabei dürfte es sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls aber um keine Entscheidung handeln, die maßgeblichen Einfluss auf die Prüfpraxis oder auf die Rechtsprechung in der Zukunft haben wird.

Im BFGjournal zu Gast: Mag. Dr. Valentin Bendlinger, MSc LL.M. (NYU), Senior Consultant bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, im Gespräch mit Prof. Dr. Angela Stöger-Frank. (Foto: © ICON)
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#261 – Im BFGjournal zu Gast – Valentin Bendlinger

Bevor Valentin Bendlinger als Senior Consultant in die ICON Wirtschaftstreuhand GmbH eingetreten ist, war er nach seinen Studien an der JKU Linz bis August 2023 als Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien beschäftigt und schloss dort sein Doktoratsstudium mit seiner Monographie mit dem Titel „The OECD’s Global Minimum Tax and its Implementation in the EU“ ab. Zuvor, zwischen 2018 bis 2020, war er bereits als Universitätsassistent an der JKU Linz tätig. Im Jahr 2024 graduierte er als LL.M. des renommierten International Tax Program der New York University School of Law (NYU).