fallweise Beschäftigte

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren von Daniela.
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  • #65759
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    mit großem Entsetzen hab ich festgestellt, dass man bei fallweisen Beschäftigten die UEL gesondert ausweisen bzw verrechnen muss.
    Wir hatten bisher € 15,– Brutto/Std incl. SZ und UEL. Dies darf ja jetzt nicht mehr so sein, wir wollen aber nicht mehr als die € 15,– pro Stunde zahlen.
    Meine Frage undich hoffe es kann mir jemand helfen. Wie berechne ich die UEL bei diesen Beschäftigten wenn manche nur 4 Std am Tag, andere wd. 8 Stunden/Tag und andere wieder zB 2 od. 3 Tage beschäftigt sind.
    Meiner Meinung nach müsste ich mir für den Stundenlohn die UEL ausrechnen. Ehrlich gesagt bin ich da im MOment ein bisschen überfordert und finde auch nicht wirklich ein Beispiel bzw Literatur dazu.
    Was ich gefunden habe ist, d. der Urlaubsanspruch ca 0,08 pro Tag beträgt.
    Kann mir irgendjemand bei der Berechnung weiterhelfen bzw. wie handhabt ihr solche Fälle?
    Bin für eure Antworten dankbar.
    lg
    Dani

    #73832
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Nicht verzweifeln – ist ganz einfach:
    Nimm einfach das gesamte Entgelt (Stundensatz – welchen du jetzt ohne Urlaub berechnest – mal den Arbeitsstunden im Monat) und gib in einer eigenen Lohnart 9,6% davon als UEL ein (du kannst ruhig die „normale“ Lohnart für die UEL nehmen – ist halt dann nur ein lfd. Bezug).
    Da sich im absoluten Regelfall in der SV keine Pflichtversicherungsverlängerung ergeben kann (durch die generelle Abrundung der Urlaubstage) wirkt lt. HV-Protokoll die UEL sich auch nicht aus auf eine ev. Gefährdung einer Teilversicherung – d.h. zur Beurteilung der Geringfügigkeit musst du das Entgelt (ohne UEL) durch die Anzahl der Arbeitstage dividieren – liegt das bis zur tägl. Geringfügigkeitsgrenze, dann ist es geringfügig.

    Alles klar? – sonst melde dich nochmals.

    LG

    #73834
    Daniela
    Teilnehmer

    Lieber Roland,
    danke für deine Antwort. Ich weiß nicht ob wir da nicht aneinander vorbeireden :-), sorry.
    Meine Frage war, wenn wir jemanden für 8 Std a € 15,– beschäftigen (1 Tag) sind das Brutto 120,–. Diese 120,– beinhalteten SZ und UEL.
    Wir möchten nicht mehr als diese 120,– bezahlen, müssen aber die UEL gesondert verrechnen, wie rechne ich mir von den 120,– den Anteil der UEL aus?
    bzw.
    wie rechne ich mir von den 15,– Stundenlohn die UEL aus. Ich habe einen Vertrag in dem steht, incl. SZ u. UEL Btto € 15,–, ich möchte diesen Vertrag zukünftig ändern auf …… Lohn incl SZ und ….UEL, ergibt einen Bruttostundensatz von 15,–. Wie rechne ich mir den Anteil aus?
    denn, auch wenn ich jemanden, jetzt ein Extremfall, für nur eine Stunde beschäftigen würde müsste ich ja auch die UEL getrennt ausweisen. Da fehlt mir leider das Verständnis für die Berechnung.
    mmhhhh, ich hoffe ich drück mich so aus, d. es verständlich ist….
    lg
    Dani

    #73835
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    ich denke ich hab die „Berechnungslösung“ für mich.Gute erklärt, bzw. gerechnet in einer PV INfo vom Oktober 2013.
    Danke!
    und beste Grüße
    Dani

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