Kündigung während "verlängerter" Karenz

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  • #65541
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen und Kolleginnen!

    Ich habe zu diesem Thema schon Verschiedenes gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich Recht habe.

    Der Kündigungsschutz für Mitarbeiterin in Karenz endet 4 Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes.

    Wenn die MA nach der Karenz nicht mehr kommen soll, können wir sie nach diesem Termin dann kündigen während der „Verlängerung“?

    Bekommt die MA dann nur die offene UEL ausbezahlt – sie ist Abfertigung neu? Kündigungsfrist geht sich bis Ende der 6 Monate aus.

    Wenn sie nach 2 Jahren kommt, ist sie die 4 Wochen + die Kündigungsfrist zu beschäftigen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

    #73389
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo biggi!

    Der Kündigungsschutz nach Karenz ist so zu verstehen, dass eine Kündigung NICHT AUSGESPROCHEN werden darf innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Karenz. Daher muss man die DN „noch eine gewisse Zeit lang beschäftigen – Einhaltung Kündigungsfrist bis zum nächsten Kündigungstermin“.

    Ein besonderer Kündigungsschutz besteht während einer „verlängerten“ Karenz nicht – aber pass bitte auf die „Motivkündigung“ auf.

    UEL (sofern noch Urlaub offen) ist natürlich bei Beendigung des DV zu bezahlen – ansonsten fällt grundsätzlich nichts mehr an, da Abfertigung neu.

    LG

    #73391
    biggi
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Danke für Deine Antwort.

    Wollte nichts falsch machen und daher eine Bestätigung meiner Annahmen.

    Verpöntes Motiv gibt es nicht, ihr Arbeitsplatz ist einfach gut besetzt.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #73397
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe biggi!

    Sehr gern.

    LG

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