ÖBB Vorteilscard

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    Beiträge
  • #64554
    usha
    Mitglied

    Ist die ÖBB Vorteilcard steuerfrei? Gibt es einschränkungen, wieviel man damit privat und wieviel dienstlich reisen muss? – Danke im Voraus für die Antworten.

    #71073
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo usha!

    Unten die Rechtsansicht der Finanz aus den LSt-RL, RZ 713:

    Das Überlassen eines Einzelfahrscheins für eine Dienstreise ist nicht steuerbar. Wird dem
    Dienstnehmer für dienstliche Zwecke eine Netzkarte zur Verfügung gestellt, die auch für die
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und private Fahrten verwendet werden kann,
    so ist grundsätzlich der (gesamte) Wert der Netzkarte als steuerpflichtiger Sachbezug
    anzusetzen. Dies entspricht der steuerlichen Beurteilung der Anschaffung einer Netzkarte für
    dienstliche Belange durch den Dienstnehmer selbst (Aufteilungsverbot). Zur Überlassung von
    Jahresnetzkarten bzw. Jahreskarten für Privatfahrten siehe Rz 222c.
    Der Ersatz der Kosten der ÖBB-Vorteilscard zur Verwendung für Dienstreisen ist nicht
    steuerbar, wenn durch die Verwendung der Vorteilscard insgesamt geringere Fahrtkosten für
    Dienstreisen anfallen, als dies bei Verwendung der so genannten Business-Card der Fall
    wäre. Die private Nutzung der Vorteilscard führt zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

    LG

    #71077
    usha
    Mitglied

    Danke.

    #74022
    NEUSTART
    Teilnehmer

    Hallo,

    jetzt muss ich diesen alten Thread ausgraben, weil ich nirgends eine Antwort finde, wie die ÖBB Vorteilscard zu versteuern ist, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die Anzahl der Fahrten bzw. deren Ersparnis nicht ausreicht, den Kaufpreis der Vorteilscard aufzuwiegen.

    In österreichischer Literatur und den Richtlinien finde ich kein Beispiel, wie vorzugehen ist, wenn der Break-Even nicht erreicht wird. Blickt man nach Deutschland, ist die Meinung der Finanz (http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/bahncard.html), dass der nicht amortisierte Teil als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Das ist anhand eines Beispiels wohl am einfachsten zu erklären:

    Annahme – Vollpreis der Fahrten: EUR 140,00
    Vorteilscard: EUR 99,00
    Vorteilscard-Preis der Fahrten (50% v. Vollpreis): EUR 70,00
    Kosten des DG: EUR 169,00, d.s. EUR 29,00 mehr als die tatsächlichen Kosten zum Volltarif.
    Geldwerter steuerpflichter Vorteil: EUR 29,00

    Differenziert vorzugehen wäre wohl bei langfristigen Abwesenheiten durch Krankenstände u. Karenzen, hier müsste auch die Prognoserechnung ausreichend für einen steuerfreien Kostenersatz sein.

    Wie seht Ihr das?

    LG
    Christian

    #74025
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Christian,

    den Vollpreis würde ich nicht als Gegenrechnung ansetzen, sondern Vollpreis abzüglich des „Rabatts auf Grund der Business Card“ (das sind 20%, siehe Link).

    http://www.oebb.at/de/Ermaessigungskarten/BUSINESScard/

    LG

    #74027
    NEUSTART
    Teilnehmer

    Hallo,

    danke für die Info. In unserem Fall trifft die BusinessCard-Berücksichtigung sogar sehr genau zu, da auf Grund unserer Reisebetriebsvereinbarung nur max. dieser Tarif bezahlt wird.

    Bist Du auch bei Langzeitkrankenständen meiner Ansicht, dass hier die Prognoserechnung ausreichend sein müsste?

    LG Christian

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