Freie Dienstnehmer – "virtuelles Gehalt"

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    Beiträge
  • #64299
    Gerhard
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Im Zusammenhang freier Dienstnehmer – Krankenstand wird der Begriff „virtuelles Gehalt“ verwendet (?)
    Wie ist dieser Begriff zu verstehen?

    Vielen Dank!

    #70531
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Gerhard!

    Ich weiß zwar jetzt nicht, von wo du den Begriff „virtuelles Gehalt“ hast, aber bezüglich Krankengeld des freien DN ist dieser Begriff nicht von ungefähr, weil im Prinzip die Honorare (= seine Bemessungsgrundlage, bei einem DN wäre es ja das Gehalt) des freien DN zur Krankengeldberechnung herangezogen werden.
    Siehe dazu ein ausführlicher Bericht von Mag. Monika Kunesch in der PV-Info April 2008.

    LG

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