"Minusstunden"-Ausgleich beim Mehrarbeitszuschlag

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Kathrin.
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  • #64249
    Dani.L
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen,

    wir haben als Beobachtungszeitraum für die Mehrarbeit das klassische Quartal festgelegt.

    Folgender Fall tritt auf:
    Der DN arbeitet in den ersten zwei Monaten des Quartals jeweils 20 h weniger!! als er angemeldet ist. Also hat er insgesamt nun 40 h minus auf seinem Mehrarbeitskonto stehen. Kann ich dies nun im 3. Monat damit ausgleichen, indem ich den DN 40 mehr arbeiten lasse?

    Danke und lg

    #70421
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Dani,

    habt ihr im Dienstvertrag einen Durchrechnungszeitraum vereinbart?
    Dann würde ich kein Problem mit der Verrechnung sehen.

    Ergeben sich jedoch die Minusstunden daraus, dass der Dienstnehmer nicht beschäftigt werden kann (aufgrund vom Geschäftsrückgang usw) ist es lt. Arbeiterkammer das „Problem“ vom Dienstgeber und die Minusstunden dürfen nicht gegenverrechnet werden bzw. auch der Lohn darf nicht gekürzt werden.

    Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter! Sollte ich falsch liegen, bitte um Info!!!

    Lg Kathrin

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