Hallo!
Ich zitiere aus „Personalverrechnung in der Praxis“ Ausgabe 2008 Seite 923:
…der Rest kann vom vierten Monat an in monatlichen im voraus zahlbaren Teilbeträgen…
Also: am 18.4. Drei Monatsentgelte.
Danach wäre der Juli das dritte Monat nach Beendigung des Dienstverhältnis.
Und hiervon am Monatsersten, bzw. am Monatsletzten des Juni um noch „im Voraus“ zu zahlen.
Abrechnung:
Beides ist möglich. In der Lohnverrechnung ist es leichter den Dienstnehmer auf einmal abzurechnen, und den zurückbehaltenen Teil als Akonto einzubehalten.
Das Akonto wird nun monatlich geringer.
Steuersparfüchse rechnen die Abfertigung monatlich ab. Da wird der 6 % Steuerbetrag auf die gesamte Auszahlungszeit verteilt und muß demenstprechen später an das Finanzamt abgeführt werden.
Ob der Zinsvorteil den Aufwand aufwiegt mußt Du selbst entscheiden, bzw. wie benutzerfreundlich Dein PV-Programm ist.