Fälligkeit der gesetzlichen Abfertigung

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von Martin.
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  • #63678
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    Ein DV mit einem Angestellten wird per 18.04.2008 einvernehmlich gelöst.
    Der DN erhält 9 Monatsgehälter Abfertigung. Nun wurde vereinbart, dass das 3fache der Abfertigung beim Austritt ausbezahlt wird und
    die restlichen Raten später (lt. §23 (4) AngG.
    Wann ist nun die 1. Rate fällig? – am 01.07.08 oder 01.08.08?
    Bzw. rechne ich mit 18.04.2008 die gesamte Abfertigung ab oder nur das 3fache? Und danach ab 01.08.2008(?), 01.09.2008 etc. jeweils
    1 Monatsgehalt?

    Ich danke im Voraus für Eure Hilfe.

    LG und einen schönen Tag noch.

    #69195
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich zitiere aus „Personalverrechnung in der Praxis“ Ausgabe 2008 Seite 923:
    …der Rest kann vom vierten Monat an in monatlichen im voraus zahlbaren Teilbeträgen…

    Also: am 18.4. Drei Monatsentgelte.
    Danach wäre der Juli das dritte Monat nach Beendigung des Dienstverhältnis.
    Und hiervon am Monatsersten, bzw. am Monatsletzten des Juni um noch „im Voraus“ zu zahlen.

    Abrechnung:
    Beides ist möglich. In der Lohnverrechnung ist es leichter den Dienstnehmer auf einmal abzurechnen, und den zurückbehaltenen Teil als Akonto einzubehalten.
    Das Akonto wird nun monatlich geringer.

    Steuersparfüchse rechnen die Abfertigung monatlich ab. Da wird der 6 % Steuerbetrag auf die gesamte Auszahlungszeit verteilt und muß demenstprechen später an das Finanzamt abgeführt werden.
    Ob der Zinsvorteil den Aufwand aufwiegt mußt Du selbst entscheiden, bzw. wie benutzerfreundlich Dein PV-Programm ist.

    #69208
    dobibeda
    Teilnehmer

    Danke für deine Hilfe!

    #69229
    Martin
    Teilnehmer

    gerne

    lg
    Martin

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