Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe bei einem Gastgewerbe Saisonbetrieb eine GPLA – Prüfung.
Der Prüfer hat beanstandet, dass bei ein paar Dienstnehmer zu wenig Überstunden abgerechnet wurden.
Diese Dienstnehmer waren 7 Tage die Woche beschäftigt x 8 Stunden am Tag. Abgerechnet wurde der Dienstnehmer mit 6 Tage die Woche x 8 Stunden = 208 Stunden pro Monat. Tatsächlich gearbeitet wurden im Monat 242 Monat. Allerdings wurden am Ende der Saison für die zuviel gearbeiteten Tage die freien Tage ausbezahlt. (1 Tag pro Woche) Damit wären ja meiner Meinung nach die zuviel gearbeiteten Überstunden abgegolten. (Ansonsten bekommt der Dienstnehmer ja 2x die Stunden ausbezahlt.)
Meine Frage:
Kann der Prüfer wirklich die Überstunden nachverlangen, obwohl diese ja mit den freien Tagen abgegolten wurden?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen oder einen Gesetzestext nennen?
Nathalie