Teilzeitkräfte – Urlaubskonsum, Feiertage, etc.

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  • #63065
    Ulli
    Mitglied

    Hallo zusammen!

    Ich habe folgende Frage:

    Wir haben ab Jänner ’07 zwei Teilzeitkräfte an der Telefonzentrale.

    Teilzeitkraft 1 arbeitet von Montag (07:30 Uhr) bis Mittwoch (12:00 Uhr),
    Teilzeitkraft 2 arbeitet von Mittwoch (13:00 Uhr) bis Freitag (15:00 Uhr).

    Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 21,5 Stunden, die Teilzeitkräfte werden nach Stunden bezahlt.

    Was passiert, wenn Teilzeitkraft 1 an einem Dienstag Urlaub konsumiert? Wieviel Stunden werden bezahlt (4,3 h)??? Hätte sie gearbeitet, hätte sie 9 Stunden bezahlt bekommen. Muß ich dann zwei Urlaubstage abziehen? Was, wenn eine ganze Woche Urlaub genommen wird?

    Was kommt zur Auszahlung, wenn an einem Donnerstag ein Feiertag ist? Erhält Teilzeitkraft 1 keinen Lohn für diese Zeit und Teilzeitkraft 2 werden 9 Stunden ausbezahlt oder werden für beide 4,3 Stunden bezahlt?

    Weiters, was passiert bei Krankenständen?

    Bitte helft mir weiter?

    Vielen, vielen Dank und frohe Weihnachtsfeiertage!
    Ulli

    #67847
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulli!

    Es wäre sehr hilfreich, wenn du die exakte Arbeitszeit der beiden Teilzeitbeschäftigten ins Forum stellst, denn sonst können falsche Antworten die Folge sein.

    Grundsätzlich gilt aber: Die Berechnung des Urlaubsentgelts, Feiertagsentgelts und Krankenentgelts richtet sich nach dem Lohnausfallsprinzip, d.h. der AN erhält jenes Entgelt, welches er bei Arbeitsleistung an diesen Tagen erhalten hätte; d.h. wenn es ein 9-Stunden-Tag ist, erhält er auch (z.B. bei Urlaub) 9 Stunden bezahlt!. Urlaubstag darf natürlich nur einer abgezogen werden (dafür haben sie ja auch bei 3 AT pro Woche nur 15 AT Urlaub pro Jahr).

    Was mich bei dieser Frage auch noch beschäftigt: Warum werden die beiden nach Stunden bezahlt, müßten doch eigentlich angestellt sein, oder? ❓

    Schöne Grüße

    #67865
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Die exakte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte ist wie folgt:

    1. TZK:
    Montag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
    Dienstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
    Mittwoch von 7:30 bis 12:15 Uhr = 4,75 Stunden

    2. TZK:
    Mittwoch von 12:45 bis 17:00 Uhr = 4,25 Stunden
    Donnerstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
    Freitag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 157:00 Uhr = 7 Stunden

    Einmal im Monat arbeitet die 2. TZK am Mittwoch den ganzen Tag, sprich 9 Stunden (da TZK 2 ansonsten weniger Stunden wie TZK 1 hätte).

    Das mit dem Lohnausfallsprinzip beim Urlaubsentgelt und Krankenentgelt ist mir klar. Fällt ein Feiertag an, gehe ich dann richtig der Annahme, dass nur diejenige TZK Feiertagsentgelt erhält, die auch an diesem Tag gearbeitet hätte?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Schöne Grüße,
    Ulli

    #67871
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulli!

    Das ist korrekt, das Feiertagsentgelt gibt es nur für tatsächlich (an diesem Tag) ausgefallene Arbeitszeit.

    Soweit alles klar?

    LG

    #67896
    Ulli
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für die Antwort!

    Ich wünsche dir noch eine schöne Arbeitswoche!

    lg Ulli

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