Sehr geehrte „Ortner-Family“!
Wir haben ein Schreiben von der Arbeiterkammer bekommen, bei dem eine ehemalige Mitarbeiterin (Arbeiterin) von uns die Nachzahlung eines 50%igen Zuschlages für erworbene Zeitausgleichstunden geltend machen möchte.
Bei uns werden Überstunden im Verhältnis 1:1 in Zeitausgleich abgegolten. Unsere Mitarbeiter können den Verbrauch ihres Guthabens frei einteilen, ähnlich wie bei Gleitzeit. Die Mitarbeiterin hat ihre erworbenen Stunden verbraucht, bis auf 18,5 Stunden, diese wurden bei der Endabrechnung ausbezahlt.
Die Arbeiterin fordert nun für alle jemals geleisteten Einbringungsstunden die Nachzahlung des Zuschlages.
Sind die Forderungen der Arbeiterkammer berechtigt?
Wir bitten um Ihre Unterstützung
Vielen Dank
R. Neussner