freiwillige Abfertigung bei Altersteilzeit

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  • #62471
    christine
    Teilnehmer

    Mit Beendigung des Dienstverhältnisses nach der Altersteilzeit soll eine freiwillige Abfertigung ausbezahlt werden. Kann man da auch auf die Bezüge vor der Altersteilzeit zurückgreifen? Kann man auch die regelmäßig geleisteten Überstunden und Sachbezüge (vor Altersteilzeit) für die max. Höhe der begünstigt abzurechnenden freiwilligen Abfertigung einrechnen?
    Vielen Dank für die Antworten!

    #66450
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Christine!

    Ja, sofern die ATZ noch nicht 12 Monate dauert!
    Bei der Besteuerung der freiwilligen Abfertigung (Viertel- und Zwölftelregelung) kommt es nur auf die laufenden Bezüge der letzten 12 Monate an (und da gehören auch SB, ÜSt – müssen nicht regelmäßig sein, etc. eindeutig dazu).

    LG

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