VIDEO: Ordentliches Rechtsmittel (Beschwerde) – Mario Wegner
In diesem Beitrag möchte ich näher auf das ordentliche Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde im Abgabenverfahren eingehen.
VIDEO: Einlagen, Entnahmen und Einkommensverwendung
Dr. Karl Stückler von der BDO Österreich vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Stückler Einlagen, Entnahmen und die Einkommensverwendung.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Schuldnerverzug
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller den Schuldnerverzug.
VIDEO: Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Dr. Karl Stückler von der BDO Österreich vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Stückler nicht abzugsfähige Aufwendungen.
VIDEO: Hinzurechnungsbesteuerung
Dr. Karl Stückler von der BDO Österreich vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Stückler die Hinzurechnungsbesteuerung.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Nachträgliche Unmöglichkeit
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die nachträgliche Unmöglichkeit.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Anfängliche Unmöglichkeit
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die anfängliche Unmöglichkeit.
VIDEO: Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers – Hannes Havranek
Mag. Hannes Havranek von FSM Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Havranek die Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers.
VIDEO: Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH – Hannes Havranek
Mag. Hannes Havranek von FSM Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Havranek den Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH.
VIDEO: Außerordentliche Generalversammlung – Philip Rosenauer
Alle übrigen Generalversammlungen werden außerordentliche Generalversammlungen genannt. GF und AR (§ 36 Abs 2 und § 30j Abs 4 GmbHG) sind zur Einberufung verpflichtet, wenn es das Wohl/Interesse der GmbH erfordert. Grundsätzlich haben die zuständigen Organe unverzüglich eine Generalversammlung einzuberufen, wenn sie begründet annehmen können, dass es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Das Vorliegen dieses Einberufungsgrundes haben die GF kontinuierlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen.
VIDEO: Bestellung von Geschäftsführern einer GmbH – Hannes Havranek
Mag. Hannes Havranek von FSM Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Havranek die Bestellung von Geschäftsführern einer GmbH.
VIDEO: Wer kann eine Generalversammlung einberufen? – Philip Rosenauer
Einberufungsbefugt sind nach der zwingenden Regelung des § 36 Abs 1 GmbHG die Geschäftsführer. Die Einberufungsbefugnis bzw. -verpflichtung steht jedem einzelnen Geschäftsführer unabhängig von der Regelung der Geschäftsführungs- bzw Vertretungsbefugnis zu. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe zur Einberufungserklärung ist nicht möglich. Dabei sind jene Geschäftsführer zur Einberufung befugt, die tatsächlich und ordnungsgemäß zur Geschäftsführung berufen sind, unabhängig von seiner Eintragung im Firmenbuch.












