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#119 – Thomas Baumgartner – HinweisgeberInnenschutzgesetz: Großer Wurf oder lahme Ente?

Vom Nationalrat am 1.2.2023 beschlossen und vom Bundesrat am 16.2.2023 abgesegnet hat Österreich damit mit einer Verspätung von 14 Monaten die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt. Welche Unternehmen vom Gesetz betroffen sind, welche Pflichten sie treffen und welche Missstände eigentlich gemeldet werden können erfahren Sie in diesem Podcast mit Thomas Baumgartner von Haslinger / Nagele Rechtsanwälte.

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Taxonomie

Das Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hin zu mehr „Nachhaltigkeit“ nimmt bereits seit Längerem – auf globaler Ebene – einen besonders hohen Stellenwert ein. Zur Erreichung dieses Ziels sollen insbesondere Veranlagungs- und Finanzierungsentscheidungen besser auf Nachhaltigkeitsaspekte Rücksicht nehmen und somit Gelder von nachhaltigkeitsschädlichen hin zu nachhaltigkeitswirksamen Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden. Darüber hinaus sind seit 1.1.2022 diverse Berichtspflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-VO zu beachten. Ziel dieser Verordnung ist es, das Ausmaß zu identifizieren, in welchem ein Unternehmen nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erbringt und damit zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen die Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der „EU-Taxonomie“ etwas näher bringen.

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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Richtlinie (CSRD)

Am 10.11.2022 hat das Europäische Parlament nunmehr die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet und wurde diese am 28.11.2022 vom Europäischen Rat angenommen. Die neuen Regelungen werden daher 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Damit besteht nun auch Gewissheit, dass die EU tatsächlich an den – in der Praxis als kaum bewältigbar kritisierten – Terminen für die erstmalige Anwendung der neuen umfangreichen Berichterstattungspflichten der betroffenen Unternehmen festhält. Darüber hinaus bedeutet die Umsetzung der CSRD in nationales Recht, welche innerhalb von 18 Monaten zu erfolgen hat, eine weitreichende Änderung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. ​​​​​​​

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EU Pillar 2 – Einigung über die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung

Am 12. Dezember 2022 wurde nach einer sechsmonatigen Blockade durch Ungarn voraussichtlich Einstimmigkeit erzielt: Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer EU-weiten Mindeststeuer auf Konzerngewinne wird nunmehr voraussichtlich verabschiedet werden. Ab Ende 2023 dürften somit Gewinne von Groß-Konzernen mit Umsätzen von über EUR 750 Mio, die ihren Firmensitz in der EU haben, mit mindestens 15% besteuert.

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EU-Aktionsplan Sustainable Finance – EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie bietet ein regulatorisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung ist eines der zentralen Elemente der EU zur Erreichung ihrer Klimaziele – mit weitreichenden Implikationen für Unternehmen. Für Unternehmen, welche die Anforderungen erfüllen, kann die Taxonomie nicht nur Reputations- und Wettbewerbsvorteile bedeuten. Die Taxonomie zielt vor allem auch auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen ab. Unternehmen, deren Umsätze nicht aus nachhaltigen Aktivitäten resultieren, müssen sich auf steigende Finanzierungskosten einstellen.

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GRUPPENBESTEUERUNG | Ergebnisausgleich von Schwestergesellschaften?

Die gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Gruppenbesteuerung sehen für Fallkonstellationen mit im Ausland ansässigen Gruppenträgern gemäß § 9 Abs 3 TS 4 KStG vor, dass als ausländische Gruppenträger nur beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Gesellschaften fungieren können, die in Österreich über eine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung verfügen und die Beteiligungen an den Gruppenmitgliedern dieser Zweigniederlassung zuzurechnen sind.

(Bild: © iStock/Jorisvo)
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Europäischen Kommission: Richt­linien­entwurf zur Reduzierung von steuer­bedingten Verschuldungs­anreizen bei Körper­schaften

Nach den bestehenden Steuerregimen der meisten EU-Mitgliedstaaten ist eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung gegeben, zumal Fremdkapitalkosten als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind. Kosten im Zusammenhang mit der Eigenmittelfinanzierung können hingegen nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dadurch besteht ein Anreiz für Unternehmen, Investitionen und Wachstum mit Fremd- anstelle von Eigenkapital zu finanzieren.