Neue Größenklassen im UGB – Auswirkungen auf Jahres- und Konzernabschlüsse
Durch die UGB-Schwellenwerte-Verordnung wird der delegierte Rechtsakt der EU (RL 2023/2775 vom 17. Oktober 2023) in nationales Recht überführt, der eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse vorsieht. Die Verordnung des Bundesministeriums für Justiz zu den neuen Größenklassen des § 221 UGB ist mit 20. November 2024 in Kraft getreten.
BILANZIERUNG | Größenabhängige Erleichterungen gelten ab 1.1.2024!
Wir hatten bereits ausführlich darüber informiert, dass aufgrund von EU-Vorgaben eine inflationsbedingte Erhöhung der für die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften relevanten Größenkriterien „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ um 25 % geboten ist, welche von den Mitgliedstaaten jedenfalls noch in diesem Jahr in nationales Recht umzusetzen ist und für eine Vielzahl von Unternehmen zu entsprechenden Erleichterungen bei der Erstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahres- und auch Konzernabschlüsse führen wird.
BILANZIERUNG | Anpassung der größenabhängigen Erleichterungen ab 2024?
Bei der Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschlüssen sind verschiedene größenabhängige Rechtsvorschriften zu beachten, welche für kleinere Unternehmen gewisse Erleichterungen mit sich bringen. Die diesbezüglichen Größenklassen für die Rechnungslegung österreichischer Kapitalgesellschaften finden sich in § 221 UGB. Es soll jedoch vermieden werden, dass bilanzierungspflichtige Gesellschaften, die lediglich aufgrund der Inflation – die in den letzten Jahren besonders hoch war – durch entsprechend höhere Bilanzsummen und Umsatzerlöse in umfangreichere bzw strengere Rechnungslegungsvorschriften „hineinwachsen“.
Das Recht zum Selbsthilfeverkauf für Unternehmer
Der Selbsthilfeverkauf ist in § 373f UGB geregelt und stellt ein probates Mittel dar, um dem Annahmeverzug des Käufers entgegenzuwirken. Im folgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für einen Selbsthilfeverkauf und dessen Auswirkungen insbesondere für Gläubiger und Schuldner dargelegt werden.
Kann die derzeitige unternehmensrechtliche Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen im Hinblick auf digitale Geschäftsmodelle aufrecht erhalten bleiben?
Das österreichische Bilanzrecht lässt eine Aktivierung von derartigen Herstellungskosten derzeit nicht zu. Wir wollen in aller Kürze beleuchten warum dies so ist, einen Vergleich zur deutschen Regelung bzw. internationalen Rechnungslegungsvorschriften ziehen und im Kontext digitaler Geschäftsmodelle hinterfragen, ob die momentanen Regeln zeitgemäß sind.
Veranstaltungstipp: Bilanzrechtssymposium 2018 in Linz
Von Donnerstag, dem 22. 11. 2018, bis Freitag, dem 23. 11. 2018, veranstalten die Institute für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung sowie für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre…