Das neue Mietenpaket
Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), das Änderungen des MRG und des Richtwertgesetzes (RichtWG) und das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) enthält, ist per 1.1.2026 in Kraft treten. Weiters wurden durch das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) das ABGB und das KSchG geändert.
BFG zum Zubau iSd § 1 Abs 4 Z 2a MRG
Bei einem Zubau iSd § 1 Abs 4 Z 2a MRG ist zur Frage, ob das vermietete Objekt, das sowohl im Alt- wie auch Zubau liegt, dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, vom Überwiegensgrundsatz (Nutzflächen) auszugehen.


