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Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.