Verlängerung von Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung für Schwangere
Sowohl die Sonderbetreuungszeit nach § 18b AVRAG als auch die COVID-19-Freistellung für Schwangere nach § 3a MSchG wurden bis Ende Dezember 2021 verlängert.
Unglaubwürdigkeit einer entgeltlichen Kinderbetreuung durch nahe Angehörige
Bei den Kinderbetreuungskosten nach § 34 Abs 9 EStG sind auch an Angehörige geleistete Aufwendungen abzugsfähig, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist und er – anders als üblicherweise bei einer Kinderbetreuung durch nahe Angehörige – hierfür ein Entgelt erhält.