Die Tücken der freiwilligen Nährwertkennzeichnung
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen sah in den Nährwertangaben des Produkts „Dr. Oetker Vitalis Knuspermüsli Schoko+Keks“ einen Verstoß gegen Art 33 iVm Art 30 und 32 der Verordnung (EU) 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), weil auf der Schauseite der Verpackung des Produkts der Brennwert nicht je Portion dieses Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs, sondern nur je Portion des zubereiteten Produkts angegeben war.
Lock auf lock zu oder keine Durchsetzungsmöglichkeit für Sortimentsbeschränkungen im Lockdown?
Mit der 6. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde für den Zeitraum ab 1.4.2021 verordnet, dass in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten unter anderem des Lebensmittelhandels zulässig war.