EuGH: Keine Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Der EuGH hat entschieden, dass eine Zeitung, die einen fehlerhaften Ratschlag (Gesundheitstipp) enthält, kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne der Richtlinie über die verschuldensunabhängige Produkthaftung darstellt.