Keine Anrechenbarkeit einer Commercial Activity Tax
Das BFG befasste sich mit der Frage, ob die Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio als eine „Steuer vom Einkommen lokaler Gebietskörperschaften“ nach § 1 Abs 3 der DoppelÂbesteuerungs-VO zu § 48 BAO (BGBl II 2002/474) auf eine allfällige österreichische KörperschaftÂsteuer anrechenbar sei.