Ende für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. I 7/2025 vom 18.03.2025 wurde es amtlich gemacht: Die beliebte Förderung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit durch das Arbeitsmarktservice (AMS) trat per 31.03.2025 außer Kraft. Beschäftigte haben seither grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld.
LOHNVERRECHNUNG | Abschaffung Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld
Die Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit ist Teil eines ersten Maßnahmenbündels zur Budgetsanierung. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können zwar aus arbeitsrechtlicher Sicht künftig mit dem Arbeitgeber weiterhin vereinbart werden, aber das Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld laufen gemäß dem Nationalratsbeschluss Ende März 2025 aus.
Bildungskarenz: Beitragsgrundlage für Bemessung des Weiterbildungsgeldes
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welcher Jahresbeitragsgrundlage sich die Bemessung des Weiterbildungsgelds im Rahmen einer Bildungskarenz richtet. Dazu führte der VwGH aus, dass es bei einer Geltendmachung des Anspruchs bis 30. 6. auf die Beitragsgrundlage des vorletzten Kalenderjahres ankommt, bei Geltendmachung nach dem 30. 6. dagegen auf jene des letzten Kalenderjahres.