VwGH zum Verzicht einer Behörde auf Beweisaufnahme
Ob ein bestimmtes Beweismittel auch subjektiv tauglich, dh geeignet ist, den Wahrheitsgehalt einer konkreten, im Abgabenverfahren strittigen Tatsache darzutun, kann erst nach Aufnahme des Beweises im Rahmen der freien Beweiswürdigung beurteilt werden.