Ansässigkeitsbescheinigungen: BMF-Update vom 19. Dezember 2025
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 19. Dezember 2025 wichtige Neuerungen für die Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bekanntgegeben. Diese sollen insbesondere auch die bestehenden Praxisprobleme mit der Verwendung der in Österreich erforderlichen ZS-Qu Probleme lösen sowie digitale Lösungen ermöglichen.
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen (Juni 2021)
Der Erlass des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0027-IV/8/2019, BMF-AV 2019/10, wird aufgehoben und durch diesen Erlass ersetzt (Änderungen kursiv).
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen
Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare glaubhaft zu machen. Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart, dass die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann.



