Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen (Juni 2021)
Der Erlass des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0027-IV/8/2019, BMF-AV 2019/10, wird aufgehoben und durch diesen Erlass ersetzt (Änderungen kursiv).
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen
Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare glaubhaft zu machen. Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart, dass die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann.