Grenzgänger Deutschland: BMSVG-Beiträge steuerpflichtig
Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG/Abfertigung neu) stellen aus deutscher Sicht steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. So urteilte das Finanzgericht München (FG München vom 15. 1. 2021, 13 K 2270/15).
Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung im Abfertigungssystem „neu“ unter Anrechnung von Vordienstzeiten
(M. K.) – Für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 beginnen und dem BMSVG (Abfertigung neu) unterliegen, sind freiwillige Abfertigungen des Arbeitgebers nicht mehr gemäß § 67 Abs 6 EStG lohnsteuerbegünstigt.