Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.
VwGH zur Begünstigung des § 17 GrEStG
Das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG verlangt, dass der Verkäufer seine ursprüngliche Rechtsstellung und jene Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangt, die er vor dem ursprünglichen Vertragsabschluss innegehabt hat.