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Antragsteller sehen insbesondere Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Selbstverwaltung. Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung wurden beim Verfassungsgerichtshof insgesamt vierzehn Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht.
Die Anträge richten sich vor allem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse, die Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger, die Einführung eines Eignungstests für die Mitglieder dieser Verwaltungskörper, die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie die Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge bei der Finanzverwaltung des Bundes.
Die Antragsteller sehen in diesen Neuregelungen insbesondere einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.
Zur weiteren Klärung der Rechtssache führt der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 8. 10. 2019, 10.00 Uhr, und Mittwoch, 9. 10. 2019, 9.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung durch.
⇒ Zur Pressemitteilung des VfGH.