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Der Rat hat am 18. 2. 2020 ein Bündel von Vorschriften verabschiedet, die dafür sorgen sollen, dass Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufgedeckt werden kann.
Pressemitteilung des Rats vom 18. 2. 2020.
Die neuen Maßnahmen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von den Zahlungsdienstleistern (zB Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.
Konkret besteht die Neuregelung aus zwei Rechtstexten:
Diese Rechtstexte ergänzen den Mehrwertsteuer-Rechtsrahmen für den elektronischen Handel, mit dem neue Mehrwertsteuerpflichten für Online-Marktplätze und vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Online-Unternehmen eingeführt werden; dieser Rahmen wird im Januar 2021 in Kraft treten.
Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 1. 1. 2024.