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Rat verabschiedet neue Vorschriften für den Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten

Zahlungsdienstegesetz 2018: Geplant sind die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten und die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen. (Bild: © iStock) Zahlungsdienstegesetz 2018: Geplant sind die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten und die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen. (Bild: © iStock)

Der Rat hat am 18. 2. 2020 ein Bündel von Vorschriften verabschiedet, die dafür sorgen sollen, dass Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufgedeckt werden kann.

Pressemitteilung des Rats vom 18. 2. 2020.

Die neuen Maßnahmen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von den Zahlungsdienstleistern (zB Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.

Konkret besteht die Neuregelung aus zwei Rechtstexten:

  • Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie, mit denen die Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel zu führen. Diese Daten werden dann den nationalen Steuerbehörden unter strengen Bedingungen, zu denen auch der Datenschutz zählt, zur Verfügung gestellt.
  • Änderungen einer Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. In diesen Änderungen wird im Einzelnen festgelegt, wie die nationalen Steuerbehörden in diesem Bereich zusammenarbeiten werden, um Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken und die Einhaltung von Mehrwertsteuerpflichten zu gewährleisten.

Diese Rechtstexte ergänzen den Mehrwertsteuer-Rechtsrahmen für den elektronischen Handel, mit dem neue Mehrwertsteuerpflichten für Online-Marktplätze und vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Online-Unternehmen eingeführt werden; dieser Rahmen wird im Januar 2021 in Kraft treten.

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 1. 1. 2024.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.