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Das bringt 2021 – Vergünstigungen für Öffis, Bahn und Rad

Öffi-Tickets und Bahnstrom steuerfrei, Dienstrad kürzt nicht die Pendlerpauschale. (Bild: © iStock/Alena Kravchenko) Öffi-Tickets und Bahnstrom steuerfrei, Dienstrad kürzt nicht die Pendlerpauschale. (Bild: © iStock/Alena Kravchenko)

Wien – In unterschiedlichen Bereichen bringt das Jahr 2021 Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. von Bahn und Rad. Ab 1. Juli sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Tageskarten steuerfrei.

Allerdings muss die Karte am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Bisher galt die Steuerfreiheit nur für Strecken- oder Netzkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wer mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Rad oder E-Bike zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterwegs ist, verliert nichts von seiner Pendlerpauschale.

Bei der Bahn wiederum wird von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter „grüner“ Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern ab 1. Juli gänzlich steuerfrei. (APA)

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.