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Geschäftsführerhaftung, entschuldbarer Rechtsirrtum, dennoch schuldhafte Pflichtverletzung
Trotz entschuldbaren Rechtsirrtums am Vorliegen eines Abgabenanspruches liegt bei mangelnder Entrichtung zum vor Konkurseröffnung liegenden Zahlungstermin nach bescheidmäßiger Festsetzung eine schuldhafte Pflichtverletzung zu diesem Zeitpunkt (nicht aber zum Fälligkeitstag) vor.
Hierher kommt der Rechtssatz. Sofern mehrere Rechtssätze vorhanden sind, können auch mehrere Rechtssätze hier eingefügt werden.
Entscheidung: BFG 10. 9. 2019, RV/7104205/2016,
Revision nicht zugelassen.
Keine Nachweiserbringung trotz diesbezüglichen Ergänzungsvorhalts durch das FA bezüglich der erstmals in der Beschwerde geltend gemachten Betriebsausgaben durch den Abgabepflichtigen
Stellt eine Behörde ein Dokument ohne Zustellnachweis zu, so tritt gemäß § 26 ZustellG die gesetzliche Vermutung ein, dass die Zustellung am dritten Werktag nach Aufgabe bei der Post erfolgt ist. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers widerlegen die gesetzliche Vermutung und es trifft die Behörde die Beweispflicht, die Behauptung des Empfängers zu widerlegen.
Entscheidung: BFG 31. 8. 2019, RV/7103477/2019,
Revision nicht zugelassen.