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COVID-19-Gesetzespaket: auch Bundesrat gibt grünes Licht

Krise wird laut Zentrum für Verwaltungsforschung "sehr viele Gemeinden ins Straucheln bringen" - Große Mehrausgaben, viele Einnahmen fallen weg. (Bild: © Stadtratte) (Bild: © Stadtratte)

Mitteilung des Parlaments vom 25. 9. 2020.

Nur zwei Tage nach dem Nationalrat hat auch der Bundesrat grünes Licht für das COVID-19-Gesetzespaket gegeben. Mit dem Gesetzespaket wird ua geregelt, unter welchen Umständen die Regierung einen neuerlichen Lockdown bzw Betretungsverbote infolge der COVID-19-Pandemie verhängen darf. Zudem wird eine rechtliche Basis für die Corona-Ampel geschaffen sowie Ländern und Bezirken mehr Macht eingeräumt. Sie können künftig eigenständig schärfere Maßnahmen verhängen, wenn es aufgrund der Situation vor Ort angebracht erscheint. Nach massiver Kritik am Erstentwurf wurden im Zuge des Gesetzgebungsprozesses noch etliche Änderungen vorgenommen und etwa klargestellt, dass Besuche im engsten Familienkreis in Hinkunft auch im Falle eines Lockdowns nicht unterbunden werden dürfen.

Neu hinzugekommen ist außerdem, dass COVID-19-Tests künftig auch in Arztpraxen und selbständigen Laboren durchgeführt werden können.

Auch weitere Beschlüsse des Nationalrats vom 23. 9. 2020 haben den Bundesrat ohne Einspruch passiert. Damit ist sichergestellt, dass diese Gesetzesnovellen Anfang Oktober in Kraft treten können. Das betrifft etwa die Anhebung der Mittel für den Künstler-Sozialversicherungsfonds um 5 Mio €, die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar, die Aufstockung des Familienhärtefonds um weitere 40 Mio € und die Verdoppelung der Mittel für die COVID-19-Investitionsprämie auf 2 Mrd €. Über die weiteren Nationalratsbeschlüsse wird der Bundesrat voraussichtlich am Donnerstag, den 8. 10. 2020, beraten.

Das COVID-19-Gesetzespaket ist bereits im BGBl veröffentlicht worden: BGBl I 2020/104.

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