BFG bestätigt: Auch bei mangelhaftem Fahrtenbuch bleibt geschätzter PKW-Aufwand abzugsfähig
Mit Erkenntnis vom 19.08.2026 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) die Anforderungen an ein steuerlich anzuerkennendes Fahrtenbuch erneut bestätigt. Im konkreten Fall machte ein Außendienstmitarbeiter sämtliche Kfz-Kosten iHv rd EUR 23.000 als Werbungskosten geltend. Das erst sehr spät vorgelegte Fahrtenbuch wies erhebliche Mängel auf. Es fehlten Angaben zu Abgangsorten, die Fahrten waren teilweise nicht nachvollziehbar, der Reisezweck war zu allgemein beschrieben und private Fahrten wurden unzureichend dokumentiert. Das BFG erkannte das Fahrtenbuch daher nicht als ordnungsgemäß an.
Ab 1. Oktober sind alle Pkw-Steuern CO2-abhängig
Wien – Mit 1. Oktober wird die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) „grüner“. In die Berechnung der Abgabenhöhe wird auch der CO2 Ausstoß bei Pkw und Motorrädern zur Berechnung herangezogen. „Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs und Co hingegen meist teurer“, so die Einschätzung des ÖAMTC. Die mVSt wird von jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung eingehoben.


