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Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 30. 7. 2020, IP/20/1429.
Die Kommission begrüßt die am 30. 7. 2020 im Rat erzielte Einigung über die neuen Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU. Diese Einigung ebnet den Weg für ein besseres Unternehmensumfeld und geringere Kosten für kleine Alkoholerzeuger.
Mit den vereinbarten neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass kleine und handwerkliche Alkoholhersteller Zugang zu einem neuen EU-weiten Zertifizierungssystem haben, das ihr Recht auf niedrigere Steuersätze in der gesamten Union festschreibt. Dies wird sich positiv auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken, denen ein hartes Vorgehen gegen die illegale Verwendung von steuerfreiem denaturiertem Alkohol für nachgeahmte Getränke zugutekommen wird. Außerdem wird der Schwellenwert für Bier mit niedrigerem Alkoholgehalt, auf das ermäßigte Steuersätze angewandt werden können, angehoben, um Brauereien zur Herstellung von Getränken mit niedrigerem Alkoholgehalt zu bewegen. Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten.
Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. 1. 2022 angewendet werden.