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susannekernMitglied
Herzlichen Dank für die brandaktuelle Info,
susannesusannekernMitgliedHallo Roland,
diese Unterscheidung ist ja hoch interessant!
Vielen Dank,
SusannesusannekernMitgliedHallo!
Gibt es zu dieser Frage eine Lösung?
Würde mich auch interessieren.
SusannesusannekernMitgliedVielen Dank, Roland!
Hab´s gefunden, SusannesusannekernMitgliedHallo Roland!
Wow! Das ist wirklich möglich?
Steht das auch irgendwo, oder erfährt man das nur mündlich von der GKK?
Danke für den Hinweis, dass dieses Thema schon im Forum diskutiert wurde, … werde ich gleich mal nachstöbern.vielen Dank, susanne
susannekernMitgliedSpät aber doch bedanke ich mich herzlich, Roland!
lg susannesusannekernMitgliedHerzlichen Dank für den link zur Online-Berechnung!
Das ist ja super!
lg susannesusannekernMitgliedHallo malibu,
wo genau findet man hier im Forum den Sachbezug-Wohnung Rechner?
Danke, SusannesusannekernMitgliedHallo Roland!
Diese Stelle im Erlass habe ich x-mal durchgelesen und nicht verstanden bzw. ich habe immer in eine andere Richtung gedacht!
Jetzt auf einmal verstehe ich´s!
Vielen vielen Dank für deine erfolgreiche Unterstützung!
lg susannesusannekernMitglied… bzw. wenn „alles Dienstreise“ ist, dann wundere ich mich über die Tatsache, dass in meinem Fall vor einigen Jahren im Rahmen einer LSt-Prüfung, angeblich, ein Sachbezug nachverrechnet wurde, weil der MA mit dem Dienstauto nach Hause gefahren ist.
Dies kann ich mir nur so erklären, dass
1) der DN entweder (wie in LStR Rz 265 dargestellt) nach Dienstverrichtung od. zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst in den Betrieb gefahren ist und anschließend nach Hause,
oder 2) damals die Reiko-Ersätze vom „Arbeitsort“ = Betrieb berechnet wurden … denn dann ist laut LStR Rz 265 ebenso bei der Ermittlung des Sachbezugs die Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung anzusetzen.D.h. das wirkliche Problem ist könnte die Definition von „Innendienst“ sein.
Hat sich da inzwischen etwas in der Definition geändert?
D.h., sind jetzt die Außendienst-MA bei einer Prüfung Sachbezug ja/nein völlig „abgesichert“, indem der übliche Zettelkram eines Außendienst-MAs jetzt nicht mehr als echter Innendienst gilt?Ich hoffe ich bin jetzt nicht allzu lästig … aber dann hör ich schon auf 🙂
Liebe Grüße, SusannesusannekernMitgliedAha!
Ich dachte, ein PP wäre grundsätzlich für die Strecke Wohnung-Einsatzort-Wohnung möglich … Wartungserlass 2008, Rz 264, … aber dann wird das wahrscheinlich nur für den Fall gelten, wenn der DG aus irgendeinem Grund kein km-Geld bezahlt (im Fall, wenn kein Dienstauto).
Herzlichen Dank für deine Unterstützung,
SusannesusannekernMitgliedHallo Roland!
Danke für deinen Hinweis!
Da habe ich doch glatt übersehen, dass es in §3/1/16b heißt „… aufgrund lohngestaltender Vorschrift gem. §68/5/1-6 ….“ und da ist ja Ziffer 7 nicht dabei … ich hab irrtümlich gedacht das sei neu und es sind jetzt alle Ziffern eingeschlossen.
So ein Blödsinn von mir!
Danke, SusannesusannekernMitgliedBitte?
D.h. bei der LV können wir den neuen Tarif noch gar nicht berücksichtigen?
Und im April wird dann aufgerollt?
lg susannesusannekernMitgliedHallo Roland,
herzlichen Dank auch für diese Antwort!Heißt das dann auch, wenn es keine Regelung in einem KV bzgl. Dienstreiseentschädigung gibt, kann ich zwar eine Einzelvereinbarung treffen, aber diese ist nur im Rahmen der Legaldefinition steuerlich anerkannt? Ich dachte ich könnte dann zeitlich unbegrenzt nicht steuerbare Diäten im Ausmaß des steuerlich anerkannten Höchstsatzes von 26,40 ausbezahlen. Und dann würde das bedeuten, dass die Handels-MA benachteiligt sind, da ab dem 13.Reisetag im Monat nur mehr der niedrigere Satz nicht steuerbar ist.
Die Legaldefinition (wegen Einzelvereinbarung) würde im Handel wirklich nichts bringen.
Liebe Grüße,
SusannesusannekernMitgliedHerzlichen Dank für die Klarstellung!
Da hat mich offensichtlich etwas irritiert, nämlich die Frage was überhaupt beurteilt wird.
1) Beurteilung, ob Reisekostenentschädigungen zustehen: Wenn die Fahrten überwiegend von der Wohnung aus beginnen –> dann beginnt dort die Dienstreise, damit auch die Diätenansprüche (bzw. ev. km-Geld, falls Benützung des Privat-PKWs)
2) Beurteilung, ob, bei Verwendung eines Dienstautos, ein Sachbezug anzusetzen ist: Wenn die Fahrten überwiegend von der Wohnung aus angetreten werden, dann gilt –> Wohnung zu Einsatzgebiet ist Dienstreise
3) Beurteilung, ob Anspruch auf PP besteht: Fahrt von Wohnung ins Einsatzgebiet ist wie Wohnung zu Dienstort, daher PP möglich, falls mit Privatauto gefahren wird. Eine Bezahlung des km-Geldes wäre dann bis zur Höhe des PP steuerpflichtig (denn wäre sonst doppelt) und darüber hinaus steuerfrei.
Zusammengefasst müsste das dann bedeuten: Für einen reinen Außendienst-MA sind alle Fahrten von zu Hause aus Dienstreisen, auch jene, einmal in der Woche, zum Betriebsstandort für „unwesentliche“ Tätigkeiten, welche nicht als Innendienst zu betrachten sind. Bzw., eine Dienstreise (von zu Hause aus) mit Zwischenstopp im Betrieb (egal wie lange dort verweilt wird) unterbricht die Dienstreise sind (durchgehend Diäten und kein Sachbezug). Auch durch einen Wechsel des Fahrzeuges am Betriebsstandort (Privatauto in Dienstauto) wird die Dienstreise nicht unterbrochen.
Habe ich das jetzt wirklich richtig verstanden?
Vielen Dank, Susanne -
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