Hallo,
den Rechner findet man hier Im PV-Info. Danke für den Tipp mit dem Immobilienspiegel.
Ich finde diese Seiten sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da man diese schließlich für derartige Berechnungen braucht!
Jedenfalls habe ich mir diese Unterlage schon bestellt ……
Nächstes Problem: unsere DN wechseln manchmal die Wohnungen (weil es sich eben so ergibt), kann ich für diese DN, die ja schon vor dem 01.01.2009 einen Sachbezug hatten, den neuen Wert nach der „Einschleifregelung“ ansetzen, wenn diese DN demnächst – im Februar – Wohnung wechseln, oder muss ich dann den vollen neuen Sachbezug nehmen? WK konnte mir da nicht weiterhelfen, und das BMFist schwer erreichbar ….
Bitte um eure Meinungen