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susannekern aktualisiert.
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12. Januar 2009 um 9:54 Uhr #64076
malibu
TeilnehmerHallo liebe Forumsgemeinschaft.
ich habe gesehen, dass es jetzt auch einen Sachbezug Wohnung-Rechner gibt. Ganz toll! Mein Problem ist, dass ich den Wert der fremdüblichen Miete nicht kenne. Wer kann mir sagen wo ich diese Info bekomme? Wie entscheidet man ob die Wohnung dem Standard entspricht?
Recht herzlichen Dank!
16. Januar 2009 um 13:44 Uhr #70059Margit H
TeilnehmerHallo malibu!
Es gibt von der Wirtschaftskammer einen Immobilienspiegel der den Mittelpreis des Verbraucherortes enthält. (= angeblich kostenpflichtig).
Meine Frage retour: wo gibt es einen Sachbezug Wohnung-Rechner?
Wer hat meine Idee schon in Taten umgesetzt?Beste Grüße
Margit H20. Januar 2009 um 14:59 Uhr #70071malibu
TeilnehmerHallo,
den Rechner findet man hier Im PV-Info. Danke für den Tipp mit dem Immobilienspiegel.
Ich finde diese Seiten sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da man diese schließlich für derartige Berechnungen braucht!Jedenfalls habe ich mir diese Unterlage schon bestellt ……
Nächstes Problem: unsere DN wechseln manchmal die Wohnungen (weil es sich eben so ergibt), kann ich für diese DN, die ja schon vor dem 01.01.2009 einen Sachbezug hatten, den neuen Wert nach der „Einschleifregelung“ ansetzen, wenn diese DN demnächst – im Februar – Wohnung wechseln, oder muss ich dann den vollen neuen Sachbezug nehmen? WK konnte mir da nicht weiterhelfen, und das BMFist schwer erreichbar ….
Bitte um eure Meinungen
20. Januar 2009 um 19:32 Uhr #70072susannekern
MitgliedHallo malibu,
wo genau findet man hier im Forum den Sachbezug-Wohnung Rechner?
Danke, Susanne21. Januar 2009 um 8:28 Uhr #70079malibu
TeilnehmerHallo Susanne,
Lindeonline –> Online-Berechnungen …….
http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?startbk=bibliothek&bk=bibliothekLG
Malibu23. Januar 2009 um 13:32 Uhr #70094malibu
TeilnehmerDie Stellungnahme des BMF:
Die Übergangsregelung gilt nur für Wohnungen, die bereits im Dezember 2008 dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Für Wohnungen, die erstmalig im Jahr 2009 einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind von vorne herein die Werte nach der neuen Sachbezugsbewertung anzusetzen (vgl. LStR 2002, Rz 162d).
Nach Ihrem Sachverhalt wird dem Arbeitnehmer im Februar 2009 eine andere somit neue Wohnung zur Verfügung gestellt, für die im Dez. 2008 noch kein Sachbezug festgesetzt wurde, sodass die Übergangsregelung nicht zur Anwendung kommt und sofort der neue Sachbezugswert anzusetzen ist.Bundesministerium für Finanzen
27. Januar 2009 um 20:46 Uhr #70116susannekern
MitgliedHerzlichen Dank für den link zur Online-Berechnung!
Das ist ja super!
lg susanne -
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