Sachbezug Wohnung

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  • #64076
    malibu
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsgemeinschaft.

    ich habe gesehen, dass es jetzt auch einen Sachbezug Wohnung-Rechner gibt. Ganz toll! Mein Problem ist, dass ich den Wert der fremdüblichen Miete nicht kenne. Wer kann mir sagen wo ich diese Info bekomme? Wie entscheidet man ob die Wohnung dem Standard entspricht?

    Recht herzlichen Dank!

    #70059
    Margit H
    Teilnehmer

    Hallo malibu!

    Es gibt von der Wirtschaftskammer einen Immobilienspiegel der den Mittelpreis des Verbraucherortes enthält. (= angeblich kostenpflichtig).
    Meine Frage retour: wo gibt es einen Sachbezug Wohnung-Rechner?
    Wer hat meine Idee schon in Taten umgesetzt?

    Beste Grüße
    Margit H

    #70071
    malibu
    Teilnehmer

    Hallo,

    den Rechner findet man hier Im PV-Info. Danke für den Tipp mit dem Immobilienspiegel.
    Ich finde diese Seiten sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da man diese schließlich für derartige Berechnungen braucht!

    Jedenfalls habe ich mir diese Unterlage schon bestellt ……

    Nächstes Problem: unsere DN wechseln manchmal die Wohnungen (weil es sich eben so ergibt), kann ich für diese DN, die ja schon vor dem 01.01.2009 einen Sachbezug hatten, den neuen Wert nach der „Einschleifregelung“ ansetzen, wenn diese DN demnächst – im Februar – Wohnung wechseln, oder muss ich dann den vollen neuen Sachbezug nehmen? WK konnte mir da nicht weiterhelfen, und das BMFist schwer erreichbar ….

    Bitte um eure Meinungen

    #70072
    susannekern
    Mitglied

    Hallo malibu,
    wo genau findet man hier im Forum den Sachbezug-Wohnung Rechner?
    Danke, Susanne

    #70079
    malibu
    Teilnehmer

    Hallo Susanne,

    Lindeonline –> Online-Berechnungen …….
    http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?startbk=bibliothek&bk=bibliothek

    LG
    Malibu

    #70094
    malibu
    Teilnehmer

    Die Stellungnahme des BMF:

    Die Übergangsregelung gilt nur für Wohnungen, die bereits im Dezember 2008 dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Für Wohnungen, die erstmalig im Jahr 2009 einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind von vorne herein die Werte nach der neuen Sachbezugsbewertung anzusetzen (vgl. LStR 2002, Rz 162d).
    Nach Ihrem Sachverhalt wird dem Arbeitnehmer im Februar 2009 eine andere somit neue Wohnung zur Verfügung gestellt, für die im Dez. 2008 noch kein Sachbezug festgesetzt wurde, sodass die Übergangsregelung nicht zur Anwendung kommt und sofort der neue Sachbezugswert anzusetzen ist.

    Bundesministerium für Finanzen

    #70116
    susannekern
    Mitglied

    Herzlichen Dank für den link zur Online-Berechnung!
    Das ist ja super!
    lg susanne

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