Lehrling und Krankenversicherung

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    Beiträge
  • #64098
    susannekern
    Mitglied

    Hallo liebe Forumsmitglieder!
    In den ersten beiden Jahren sind ja bei Lehrlingen keine KV-Beiträge zu entrichten!
    Was hat denn das eigentlich zu bedeuten?
    1) Sind sie da automatisch noch bei den Eltern mitversichert oder sind sie über das Lehrverhältnis krankenversichert und eben nur von der Bezahlung von KV-Beiträgen befreit?
    2) Was ist eigentlich wenn ein Lehrling die Lehre abschließt, dann in diesem Beruf weiterarbeitet und später eine neue andere Lehre beginnt? Sind dann wieder die ersten beiden Jahre KV-beitragsfrei?
    In diesem Fall frage ich mich dann auch, ob wieder von Neuem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht (ist ja Berufsausbildung, aber mit Unterbrechung)

    Vielen Dank für eure Antworten,
    Susanne

    #70076
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    1) Die Lehrlinge sind krankenversichert, jedoch von der Beitragsentrichtung befreit.

    2) Bei Beginn einer neuerlichen Lehre ist vorerst zu schauen, ob nicht eine Anrechnung gewisser Lehrzeiten möglich ist.
    Dann erst kann entschieden werden, in welches LJ der Lehrling einzustufen ist.
    Meiner Meinung nach muss auch hier die Befreiung wirken.

    Bezug von Familienbeihilfe ist dann auch unter gewissen Voraussetzung wieder möglich.
    Siehe dazu § 2 Abs. 1 FLAG.

    LG

    #70117
    susannekern
    Mitglied

    Spät aber doch bedanke ich mich herzlich, Roland!
    lg susanne

    #70123
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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