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malibuTeilnehmer
Hallo zusammen,
ich wollte nur zum ÖGB-Beitrag anmerken, dass der Höchstabzug zur Zeit € 26,88 sind!
Liebe Grüße
MalibumalibuTeilnehmerLiebe KollegInnen,
ich hätte auch eine Frage zum Überstundenpauschale.
Ich bin in einem Versicherungsunternehmen tätig, es gibt 15 Monatsgehälter statt 14.Ist es richtig, dass man bei einem 15-Stunden Pauschale, 15 x 15 Überstunden leisten muss?
So steht es in den Verträgen.Begründung: weil es ja auch mit den Sonderzahlungen ausbezahlt wird.
So habe ich das aber noch nie gehört.
Danke für eure Kommentare.
malibuTeilnehmerLieber Martin,
danke für die schnelle Antwort. Ich bin erschüttert…….. die können doch nicht einfach fremdes Geld einbehalten……
Da ich bei meinen letzten beiden DG-Wechseln leider nicht über das MV-Geld verfügen durfte (habe jedesmal selbst gekündigt); möchte ich aber doch nochmal genauer hinterfragen:
wenn mir etwas zustößt (und das kann schneller gehen, als man denkt -in meiner neuer Firma hatte ich in den letzten drei Monaten drei unerwartete Todesfälle –> ich bin seit 4 Monaten dort), können dann mein Mann oder meine erwachsenen Kinder über das Guthaben verfügen? Oder ist das analog mit der gesetzlichen Abfertigung zu sehen? Das heißt, es müssten unterhaltspflichtige Angehörige sein?
Warum weiß da niemand Bescheid?
Müsste das Geld in solchen Fällen nicht an den DG zurückgehen?
Alles unklar! :))
Malibu
malibuTeilnehmerHallo Martin,
danke für deine Informationen (ich habe selber noch nie mit freien Dienstnehmern zu tun gehabt, aber da ich nächste Woche in ein anderes Unternehmen wechsle, wer weiß?).
Selbstverständlich werde ich dann weiter berichten …..
Recht herzlichen Dank und liebe Grüße….
Malibu
8. September 2009 um 11:29 Uhr als Antwort auf: Freier Dienstnehmer / Schwangerschaftsmeldung #70915malibuTeilnehmertja, ich dachte auch, dass sowas in meiner familie nicht passieren kann 🙂
aber es ist schon so, dass es egal ist wenn sie die bestätigung später abgibt, oder? ich denke nicht vor dem vierten monat?
ich überlege überhaupt sie zur AK zu schicken um sich beraten zu lassen, ob es sich tatsächlich um ein freies Dienstverhältnis handelt? an sich handelt es sich um normale bürotätigkeiten, in den räumen der firma, mit den mitteln der firma. macht das sinn?
danke für die beratung!
malibu
malibuTeilnehmerRecht herzlichen Dank für die Meldungen, jetzt werde ich mich mal schlau machen, was für mich das Passende sein könnte ….
Malibu
malibuTeilnehmerHallo Katrin,
wenn du seit August 06 bei dieser Firma bist, unterliegst du ohnehin „Abfertigung neu“, somit kommt keine Abfertigung zur Auszahlung!
Vielleicht steigt der Dienstgeber auf eine „fristwidrige Kündigung“ ein? Aber erfahrungsgemäß sollte auch eine einvernehmliche Lösung möglich sein, da es ja um keine Abfertigung geht….
LG
MalibumalibuTeilnehmerDie Stellungnahme des BMF:
Die Übergangsregelung gilt nur für Wohnungen, die bereits im Dezember 2008 dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Für Wohnungen, die erstmalig im Jahr 2009 einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind von vorne herein die Werte nach der neuen Sachbezugsbewertung anzusetzen (vgl. LStR 2002, Rz 162d).
Nach Ihrem Sachverhalt wird dem Arbeitnehmer im Februar 2009 eine andere somit neue Wohnung zur Verfügung gestellt, für die im Dez. 2008 noch kein Sachbezug festgesetzt wurde, sodass die Übergangsregelung nicht zur Anwendung kommt und sofort der neue Sachbezugswert anzusetzen ist.Bundesministerium für Finanzen
malibuTeilnehmerHi pv123!
In diesem Fall geht es nicht um mich persönlich, sondern in meiner Funktion als Gehaltsverrechnerin. Unser Personalchef ist in diesen Dingen eigentlich sehr großzügig, nur wir Lohnverrechner untereinander haben dazu eine unterschiedliche Auffassung. Ich meine aber, wenn der DN schon erkenntlich krank war, sollte man ihn nicht schlechter behandeln, als die DN, die ohne bereits erfolgter Urlaubsvereinbarung erkranken.
Wir hatten mit Jänner eine neue DN (die musste den 2.1. Urlaub nehmen, da Betriebssperre war, und im Dienstvertrag eine Vereinbarung steht, dass man sich 3 Tage Urlaub anrechnen lassen muss ….).
Diese DN hat also ihren Dienst mit 5.1. begonnen. Nachdem wir sie eine Woche lang gebeten haben, den Urlaub doch im Urlaubsschein einzutragen, hat sie eine Woche nach Urlaubsantritt gemeint, dass sie eigentlich krank gewesen sei.
Der Personalchef der Erkrankung ohne Arztbestätigung zugestimmt ….?!
Umso mehr sollte doch diese Regelung auch bei bestehenden DV gelten. Wenn wir einen DN haben, bei dem der Verdacht besteht, dass solche Krankenstände vorgeschoben werden, würden wir dann doch eine Arztbestätigung verlangen.LG
malibumalibuTeilnehmerLieber Roland,
recht herzlichen Dank!
LG
MalibumalibuTeilnehmerHallo Susanne,
Lindeonline –> Online-Berechnungen …….
http://www.lindeonline.at/Xaver/start.xav?startbk=bibliothek&bk=bibliothekLG
MalibumalibuTeilnehmerHallo,
den Rechner findet man hier Im PV-Info. Danke für den Tipp mit dem Immobilienspiegel.
Ich finde diese Seiten sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da man diese schließlich für derartige Berechnungen braucht!Jedenfalls habe ich mir diese Unterlage schon bestellt ……
Nächstes Problem: unsere DN wechseln manchmal die Wohnungen (weil es sich eben so ergibt), kann ich für diese DN, die ja schon vor dem 01.01.2009 einen Sachbezug hatten, den neuen Wert nach der „Einschleifregelung“ ansetzen, wenn diese DN demnächst – im Februar – Wohnung wechseln, oder muss ich dann den vollen neuen Sachbezug nehmen? WK konnte mir da nicht weiterhelfen, und das BMFist schwer erreichbar ….
Bitte um eure Meinungen
malibuTeilnehmerRecht herzlichen Dank für die Antwort, ich werde mal ein paar Fälle durchrechnen und dass mit meinem Vorgesetzten besprechen.
malibuTeilnehmerHallo zusammen,
ich möchte mich den Fragen der anderen anschließen: ich habe einige DN mit „All in -Vertrag“. Allerdings ist die Überzahlung vom KV nur ca € 50,–. All-In Gehalt € 2.600,–, teilweise auch € 2.500,– KV-Gehalt: € 2.455,21. Teiler ist bei uns 210!
Trotzdem werden bei uns die 10 freien Zuschläge gewährt.
Kann es da zu Problemen kommen?
malibuTeilnehmerHallo zusammen,
nur zur Ergänzung: wenn man die Geringfügigen nicht monatlich macht, kommt der BV-Beitrag teurer, da muss man dann einen Zuschlag bezahlen! -
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