Freier Dienstnehmer / Schwangerschaftsmeldung

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  • #64481
    malibu
    Teilnehmer

    Liebe Forumsgemeinde,

    bitte um Auskunft in einer persönlichen Sache:

    Meine Tochter hat im September ein freies Dienstverhältnis begonnen; ganz unerwartet wurde jetzt vom Arzt eine Schwangerschaft festegestellt. Der Arzt hat ihr mitgeteilt, dass sie so schnell wir möglich diese Meldung ihrem Dienstgeber zu übermitteln hat.

    Ein Anruf bei der AK hat ergeben, auf keinen Fall während des Probemonats und sie kann sich auch danach Zeit lassen, da sie ohnehin keinen Kündigungsschutz hat ……

    Stimmt diese Auskunft? Sie muss nichts Schweres heben und sich auch nicht strecken; eigentlich hat sie normale Bürotätigkeiten zu erledigen …….

    Lieben Dank für eure Meinung …..

    Malibu

    #70913
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Malibu!

    Glückwunsch! Zur „unerwarteten“ Schwangerschaft. Ich dachte so etwas kommt nur in der Bibelvor. 😉

    Was die AK sagt stimmt. Als freie Dienstnehmerin hat sie nicht den Kündigungsschutz.
    Beim Heben schwerer Lasten sollte aber die die Sorgepflicht des Dienstgebers gegeben sein, der seine Dienstnehmer (und Ungeborenen) vor Schäden schützen soll.

    Deine Tochter sollte beim legen der Honorarnoten an das künftige Wochengeld denken. Vielleicht hat sie ein wenig Gestaltungsspielraum…., Durchrechnungzeit…

    #70915
    malibu
    Teilnehmer

    tja, ich dachte auch, dass sowas in meiner familie nicht passieren kann 🙂

    aber es ist schon so, dass es egal ist wenn sie die bestätigung später abgibt, oder? ich denke nicht vor dem vierten monat?

    ich überlege überhaupt sie zur AK zu schicken um sich beraten zu lassen, ob es sich tatsächlich um ein freies Dienstverhältnis handelt? an sich handelt es sich um normale bürotätigkeiten, in den räumen der firma, mit den mitteln der firma. macht das sinn?

    danke für die beratung!

    malibu

    #70916
    Martin
    Teilnehmer

    hallo malibu!

    jetzt mal pro-dienstnehmer geschrieben:
    wann deine tochter die schwangerschaft bekannt gibt ist bei einem freien dienstverhältnis nebensächlich.

    so wie du es schilderst, könnte eine umwandlung in ein angestellten dienstverhältnis leicht möglich sein.
    der dienstgeber wäre nicht erfreut…
    im zweifel könnte die krankenkasse bei der einstufung als freie/ oder normale dienstnehmerin behilflich sein….
    dies geht i.d.R. als normales dienstverhältnis aus.

    aber deine tochter hätte:
    auch anspruch auf urlaub, sonderzahlungen laut kollektivvertrag, schutzfrist vor der geburt, normales wochengeld $, karenzurlaub, und nach dem karenzurlaub ein recht auf elternteilzeit mit dem kündigungsschutz bis zum 4. geburtstag, sogar bis 7. geburtstag motivkündigungsschutz.

    als dienstnehmerin wäre dies sehr verlockend. die frage ist, wie weit das arbeitsklima dadurch belastet ist.
    die nicht-inanspruchnahme könnte sich deine tochter mit einer freiwilligen abgangsentschädigung abkaufen lassen.
    ich würde jedem dienstgeber raten, sich von einer problem-dienstnehmerin auch für den preis von 3-5 monatsgehältern zu trennen.

    bitte schreib, wie die geschichte weitergeht.
    es wird einmal…

    #70917
    malibu
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    danke für deine Informationen (ich habe selber noch nie mit freien Dienstnehmern zu tun gehabt, aber da ich nächste Woche in ein anderes Unternehmen wechsle, wer weiß?).

    Selbstverständlich werde ich dann weiter berichten …..

    Recht herzlichen Dank und liebe Grüße….

    Malibu

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