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Einige Bundesländer in Deutschland werden in Fällen von Corona-bedingten Arbeitsausfällen bei ungeimpften Personen keine Entgeltfortzahlung mehr einräumen. Wie ist das bei uns in Österreich? Kann es soweit kommen?
Auch in Österreicher werden Maßnahmen diskutiert, wie die Impfrate erhöht werden kann. Ebenso wie in Deutschland wird dabei ins Treffen geführt, dass die Allgemeinheit für die Unwilligkeit einzelner Personen zahlt und das als nicht gerechtfertigt erscheint.
In Österreich gilt jedoch der General-KV, auf den sich vor Kurzem verständigt wurde. In diesem ist klar angeführt, dass aufgrund eines positiven COVID-19-Testergebnisses Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen, insbesondere hinsichtlich des Entgelts. Ob hier auch die Entgeltfortzahlung darunter fällt, mag man bejahen können. Tut man dies nicht, so würde sich dann in weiterer Folge die Frage stellen, inwieweit eine Entgeltentschädigung nach dem EpidemieG beanspruchbar wäre.
Allerdings sind mit dem General-KV, der diese Frage nicht abschließend regelt, nicht sämtliche Betriebe umfasst. Für diese muss die Frage nach dem EFZG geklärt werden, ebenso, wenn man zum Schluss kommt, dass der General-KV diese Frage nicht regelt.
Der General-KV sieht keine Kündigungsmöglichkeit vor und ist bis 30.4.2022 befristet.