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Sogenannte dreipersonale Verhältnisse haben in der juristischen Praxis von Haus aus den Ruf, kompliziert in der Ausgestaltung und voller Besonderheiten zu sein. Wenn dann noch arbeitsrechtliche Bestimmungen und internationale Bezüge dazukommen, tauchen erst Rest viele Fragezeichen auf.
Die neueste Folge beschäftigt sich mit allen wichtigen Fragen rund um die Arbeitskräfteüberlassung. Dr. Andreas Tinhofer, Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich in Wien und Arbeitsrechtsexperte, gibt die Antworten: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um von Arbeitskräfteüberlassung sprechen zu können? Wie lässt sich diese von ähnlichen Konstellationen abgrenzen? Wofür ist der Arbeitgeber zuständig, wofür der Beschäftiger? Und welche gerichtlichen Grundsatzentscheidungen sollte man unbedingt kennen? In rund 20 Minuten wissen Sie mehr.
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