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Am Punkt #46 mit Andreas Tinhofer – Arbeitskräfteüberlassung

Sogenannte  dreipersonale Verhältnisse haben in der juristischen Praxis von Haus  aus den Ruf, kompliziert in der Ausgestaltung und voller Besonderheiten zu sein. Wenn dann noch arbeitsrechtliche Bestimmungen und  internationale Bezüge dazukommen, tauchen erst Rest viele Fragezeichen  auf.

Die neueste Folge beschäftigt sich mit allen wichtigen Fragen rund  um die Arbeitskräfteüberlassung. Dr. Andreas Tinhofer, Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich in Wien und Arbeitsrechtsexperte,  gibt die Antworten: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um von  Arbeitskräfteüberlassung sprechen zu können? Wie lässt sich diese von  ähnlichen Konstellationen abgrenzen? Wofür ist der Arbeitgeber zuständig, wofür der Beschäftiger? Und welche gerichtlichen  Grundsatzentscheidungen sollte man unbedingt kennen? In rund 20 Minuten  wissen Sie mehr.

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