Neuer UrlG-Kommentar von Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
Gemessen an anderen Arbeitsrechtsgesetzen ist das mehrfach novellierte UrlG mit seinen bloß 18 Paragrafen relativ kurz gehalten. Trotz seiner „Überschaubarkeit“ – oder gerade deswegen – werfen diese Paragrafen sowohl zum Urlaub als auch zur Pflegefreistellung viele Fragen auf, vor allem für das Personalwesen und die Personalverrechnung.