Neue Karfreitags-Regelung wird mit Abstrichen auch für Beamte gelten
Die neue Karfreitags-Regelung wird – mit einigen Abstrichen – auch für den Bundesdienst gelten. Eine entsprechende Dienstrechts-Novelle wurde am 27. 3. 2019 mit Stimmenmehrheit vom Nationalrat angenommen. Damit können etwa auch Beamte und Richter einen ihrer Urlaubstage künftig zum „persönlichen Feiertag“ erklären.
Bundesrat: Neue Karfreitags-Regelung nimmt auch letzte parlamentarische Hürde
Die neue Karfreitags-Regelung hat auch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am 14. 3. 2019 mehrheitlich dafür, keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Damit kann die neue Regelung rechtzeitig vor dem diesjährigen Karfreitag am 19. April in Kraft treten.