Kein Insolvenz-Entgelt für die Wertminderung eines Fahrzeugs
Der Kläger kaufte in Absprache mit einem befreundeten Unternehmer in Tschechien auf Kredit ein Kombifahrzeug, meldete es dort im eigenen Namen an und überließ es dem Unternehmen zur betrieblichen Nutzung in Österreich. Der Unternehmer übernahm dafür die Zahlung der laufenden Kreditraten und Betriebskosten.
Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeitsverhältnis sind durch die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist und den Kündigungstermin begrenzt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.