X
Digital
Allgemein OGH

OGH: Rechtsformzusatz bei „mehrstöckiger OG“

OGH (Bild: © iStock)

Ein haftungsbeschränkender Rechtsformzusatz nach § 19 Abs 2 UGB ist bei der Firma einer „mehrstöckigen OG“ nur dann erforderlich, wenn auf keiner Ebene eine natürliche Person unbeschränkt haftet.

Entscheidung: OGH 27. 2. 2019, 6 Ob 28/19i.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.