Arbeitszeitaufzeichnungen mittels Stechuhr mit manuellen Korrekturen zulässig?
Werden die Arbeitszeiten mit einem Stechuhr-Kontrollsystem aufgezeichnet, woraus sich die faktischen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten ergeben, wird den Anforderungen des AZG entsprochen, die auf das mängelfreie Führen von Aufzeichnungen über faktische Arbeitszeiten abstellen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.