Begutachtungsentwurf zum Familienbonus
Am 2. 3. 2018 hat das BMF einen Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG zur Einführung des angekündigten Familienbonus ab 1. 1. 2019 versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 13. 4. 2018. Der Begutachtungsentwurf sieht unter anderem die Reduktion der Tarifsteuer, den Kindermehrbetrag und eine Indexierung für in der EU bzw dem EWR und in der Schweiz lebende Kinder vor.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
nach mehr als sieben Jahren hat das BMF die Information zum KommStG upgedatet und dabei neue Rechtsansichten und die Judikatur all dieser Jahre…
Geldwäscheprävention und Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zum Mandanten
Am 18. 1. 2018 fand im BMF das alljährliche Get-together der ZWF statt. Rund 120 hochkarätige Gäste aus Justiz, Finanz, Wirtschaft und Wissenschaft kamen zum vom Linde Verlag organisierten Netzwerktreffen und diskutierten unter der Leitung von az. Prof. Dr. Severin Glaser die brisante Frage: „Geldwäscheprävention – Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zum Mandanten?“
Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
Die Beitragsnachweisungen für Februar 2018 enden für Konten mit und ohne SEPA-Lastschrift-Mandat mit Mitte März.
Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme
Im Rahmen einer GPLA stellte das Finanzamt im vorliegenden Fall fest, dass einigen Arbeitnehmern Beträge ausbezahlt worden sind, welche zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 EStG steuerfreie Erschwerniszulagen behandelt wurden. Im Unterbleiben der Besteuerung solcher dem Finanzamt unbekannter Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann keine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhalts erblickt werden.
Abfertigung alt bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Kinderbetreuung
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reduktion der Normalarbeitszeit aufgrund von Betreuungspflichten gegenüber nicht schulpflichtigen Kindern und liegen die Voraussetzungen des MSchG bzw des VKG nicht vor, so kommt eine Anwendbarkeit des § 14 AVRAG in Betracht. Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.
Vorsteuerabzug aufgrund des Unionsrechts schließt Inanspruchnahme der nationalen Steuerbefreiung für Eigenverbrauch aus
Der Betreiber eines Hotels nahm in den Jahren 2004 und 2005 einen Umbau des Hotelgebäudes vor, wobei er von den Baukosten zur Gänze den Vorsteuerabzug geltend machte, obwohl sich im Hotel auch seine privaten Wohnräume befinden.
Abfindungszahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als Aufgabegewinn
Wird die Tätigkeit einer wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin durch Ausscheiden aus der Geschäftsführerfunktion beendet, liegt eine Betriebsaufgabe vor. Abfindungszahlungen anlässlich des Ausscheidens sind als Aufgabegewinn der Begünstigung des § 24 Abs 4 EStG zugänglich. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
97.400 offene Stellen im Jahresdurchschnitt 2017
Österreichs Unternehmen haben laut Statistik Austria im Jahresdurchschnitt 2017 97.400 offene Stellen ausgeschrieben, von denen 56,6 % auch dem AMS gemeldet wurden. Im Vergleich zum Vorjahr (72.800 offene Stellen) entspricht das einem Zuwachs um 33,8 %. Die Offene-Stellen-Quote (bezogen auf die unselbständig Erwerbstätigen) erhöhte sich im Jahresabstand von 1,9 % auf 2,4 %.
Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten
Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der im Rahmen der Lohnverrechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungskosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig.
Neuer Name für die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Die gesetzliche Interessenvertretung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bezeichnet sich nun auch als solche: Mit Anfang Jänner 2018 wurde aus der „Kammer der Wirtschaftstreuhänder“ (KWT) die „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (KSW). Ein Hauptpunkt ist demnach die Streichung des Begriffs „Wirtschaftstreuhänder“.
Verlust des Kündigungsschutzes bei Elternteilzeit
Wenn eine Arbeitnehmerin bei fehlender Zustimmung des Arbeitgebers zu der (zu vereinbarenden) Elternteilzeit keine Klage einbringt, erlischt der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz binnen vier Wochen nach Ablehnung der Elternteilzeit durch den Arbeitgeber (OGH 28. 9. 2017, 8 ObS 7/17p). Ein Beitrag von Mag. Judith Morgenstern.











