Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf
Die Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. 10. 2019 mit einer Eröffnungsfeier und der ersten Sitzung ihres Verwaltungsrats ihre Tätigkeit auf. Der Verwaltungsrat der Behörde…
Nationalrat beschließt Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
In Zukunft wird es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für Arbeitnehmer in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten geben. Darüber hinaus besteht im Fall eines längeren Pflege- bzw Betreuungsbedarfs die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit zu treffen.
Studienbeginn und Familienbeihilfe
Ist Voraussetzung für das im Zeitpunkt des Abschlusses der Schulausbildung gewünschte Studium eine Aufnahmeprüfung, ist objektiv der Beginn des Studiums erst nach positiver Ablegung dieser Prüfung möglich und daher frühestmöglicher Beginn dieses Studiums jener Termin, zu dem das Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung erstmals begonnen werden kann, wenn ohne Verzögerung nach Abschluss der Schulausbildung zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung angetreten wird.



