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Peter Wundsam: Haftung für Abgabenschulden befristet auf grobe Fahrlässigkeit einschränken. (Bild: © iStock/Nuthawut Somsuk)
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Wirtschaftsprüfer: Sorgfaltsmaßstab „ein bisschen zurückdrehen“

Wien – Wenn Mitte Jänner für Unternehmen die Stundung für Steuern und Abgaben endet, erhöht sich der Druck auf die Betriebe zu planen, in welchem Zeitraum sie ihre Rückstände begleichen müssen – gar nicht so einfach, wenn sich die Regeln für Umsatzersatz, Stundungen und andere Hilfen oft kurzfristig ändern, sagt der Wirtschaftsprüfer Peter Wundsam. „Es kann sehr leicht passieren, dass ein Unternehmer in die persönliche Haftung gelangt, obwohl es Schulden des Unternehmens sind.“